1.         Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeit-

            gründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2.         Der Abschluß dieses Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf

            welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

3.         Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung, dem Mieter Schadensersatz zu leisten.

 

4.         Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder

            betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

            Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen 20 Prozent des Übernachtungspreises.

 

5.         Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach

            Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

            Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den nach

            Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

 

6.          Die Wohnung ist komplett eingerichtet ( Verzeichnis über die Ausstattung ist als Anlage beigefügt ). Bei Über-

             nahme des Mietobjektes ist der Bestand an Mobiliar, Bettzeug ( keine Bettwäsche ), Geschirr u.a. Hausrat zu

             überprüfen und auf evt. Mängel hinzuweisen.

             Die Mängel sind dem Vermieter zu melden.

 

7.          Der Mieter ist für das Objekt, samt Einrichtung, verantwortlich. Er hat es pfleglich zu behandeln und ver-

             pflichtet sich, alle durch Ihn oder seine Mitbewohner während der Mietzeit verursachten Schäden zu ersetzen.

             Nach Auszug festgestellte Beschädigungen/Fehlbestände an der Mietsache, darf der Vermieter auf Kosten des

             Mieters regulieren.

 

8            Das Mitbringen eines Haustieres ist nicht gestattet.

             

9.            Das Mietobjekt darf nur von der in dem Vertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Mehrere Mieter

               haften als Gesamtschuldner.

 

10.          Bettwäsche und Handtücher sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mitzubringen.

 

11.          Mietbeginn am Anreisetag ist 16 Uhr ( falls keine andere Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde );

               Ende der Mietdauer am Abreisetag ist 10 Uhr.

 

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